TRANSPARENZ
Selbstverpflichtung zur Transparenz
Deshalb haben wir uns der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ angeschlossen.
Klicken Sie auf das Logo, um auf die Homepage der ITZ zu gelangen!
Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zuhalten.
Nachfolgend veröffentlichen wir alle Informationen zu den in der Selbstverpflichtung aufgeführten Punkten.
Die gemachten Angaben beziehen sich auf den Stichtag 27.11.2022.
Die folgenden Themen können durch Anklicken des „kleinen Dreiecks“ vor der Überschrift zum Lesen geöffnet bzw. geschlossen werden.
1. Name, Sitz, Anschrift, Gründungsjahr, Vereinsregister
Organisation: | Vision Tansania e. V. |
---|---|
Sitz des Vereins: | Winterborn (Pfalz) |
Vereinsanschrift: | Schöne Aussicht 1, 67822 Winterborn (Pfalz) |
Ansprechpartner: | Tatjana Reis, 1. Vorsitzende E-Mail: info@vision-tansania.de |
Gründungsjahr: | 2007 |
Vereinsregister: | Amtsgericht Kaiserslautern |
Register-Nr.: | VR 30 105 |
2. Unsere Satzung und Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Am 28.08.2007 fand die Vereinsgründung von Vision Tansania e.V. in Winterborn (Pfalz) statt.
Um in Tansania unabhängig von Kirche und Staat operieren zu können, wurde am 12. Januar 2009 die nationale, nicht staatliche Organisation Dabavita (Danga’ida Basotu Vision Tansania) in Dar es saalam offiziell eingetragen. Den 1. Vorsitz dort hat Gisamoda Gidumbanda Maishara.
Vision Tansania e.V. und NGO Dabavita fungieren und agieren als Partnerorganisationen.
2.1 Zur vollständigen Satzung….
2.2 Hier können Sie die Ziele des Vereins nachlesen.
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Die Steuer-Nr. des Vereins lautet 19/665/52325 (neu seit 2021),
zuständiges Finanzamt: Kaiserslautern
3.1 Freistellung von Körperschafts- und Gewerbesteuer
Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO) nach dem Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer des Finanzamtes Kaiserslautern vom 08.04.2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach §3 Nr. 6 des GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
3.2 Freistellungsbescheide
– Freistellungsbescheid 2018 bis 2020 vom 08.04.2022 des Finanzamtes Kaiserslautern
– Freistellungsbescheid 2015 bis 2017 vom 14.06.2018 des Finanzamtes Worms-Kirchheimbolanden
3.3 Spendenbescheinigungen
In o.g. Freistellungsbescheid ist bestätigt, dass wir für Spenden und Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen mit amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausstellen dürfen.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Unser Vorstand:
1. Vorsitzende: Tatjana Reis
2. Vorsitzender: Siegfried Kästle
Kassenwart: Christel Meisel
Beirat: Klaus Becker
5. Tätigkeitsberichte
6. Personalstruktur
- Anzahl Mitglieder: 95 (Stand Januar 2023)
- Hauptamtliche Arbeitnehmer*Innen: keine
- Ehrenamtliche: über das Jahr schwankende Anzahl, überwiegend nur die Mitglieder des Vorstandes
7. Angaben zur Mittelherkunft
Vision Tansania e.V. finanziert sich über Mitgliedsbeiträge, Spenden von Einzelpersonen und Unternehmen, Spendeneinnahmen bei Veranstaltungen (z.B. jährlicher Sponsorenlauf, Teilnahme an Ausstellungen und Ehrenamtstag, Einpack-Service usw.)
Details zu unseren Einnahmen siehe unsere Kassenberichte:
Kassenbericht 2017
Kassenbericht 2018
Kassenberichte 2019, 2020, 2021
Kassenbericht 2022
Kassenbericht 2023
8. Angaben zur Mittelverwendung
Details hierzu können unter Pkt.7 aus unseren Kassenberichten im Abschnitt „Ausgaben“ entnommen werden.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
2007 fand in Deutschland die Vereinsgründung von Vision Tansania e.V. statt.
Um in Tansania unabhängig von Kirche und Staat operieren zu können, wurde am 12. Januar 2009 in Tansania die nationale, nicht staatliche Organisation Dabavita (Danga’ida Basotu Vision Tansania) in Dar es saalam offiziell eingetragen. Den 1. Vorsitz dort hat Gisamoda Gidumbanda Maishara.
Vision Tansania e.V. und NGO Dabavita fungieren und agieren als eigenständige Partner-Organisationen.
10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
In den Jahren 2019 bis 2021 hat keine juristische Person Zahlungen von mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets geleistet.
TRANSPARENZERKLÄRUNG
zur Teilnahme an der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“
Die von unserem zuständigen Vorstandsmitglied unterzeichnete Transparenzerklärung kann unter diesem Link eingesehen werden.